
HCS Einwegmopp Trockenmopp, weiß
HCS Einwegmopp mit Klebebeschichtung, für die Trockenreinigung von Böden & Oberflächen
Die Jeikner HCS-Einwegmopps, mit leichtem Klebefilm auf dem Tuch, sind die perfekte Lösung für die professionelle Entstaubung und Trockenreinigung von Böden und Oberflächen. Sie ermöglichen eine hygienische und effiziente Entfernung von losem Schmutz und Staub. In Bereichen mit hohen hygienischen Anforderungen empfehlen wir einen Tuchwechsel nach jedem Raum um Keimverschleppungen zu verhindern.
Reinigen Sie schnell und hygienisch mit den HCS Trockenmopps! Die geriffelte Struktur der Tücher fängt auch bei unebenen Böden und Vynilböden mit Struktur Schmutz, Staub, Haare bzw. Tierhaare zuverlässig auf.
Jeikner HCS Einwegmopps sind erhältlich in diesen Arbeitsbreiten:
- 40 cm
- 60 cm
Vorteile der HCS Einwegmopps
- die leichte Klebefilmebeschichtung lässt Staub und losen Schmutz am Tuch haften
- Klebeschichtung hinterlässt keine Rückstände auf der Fläche
- Klebestoff-Beschichtung entspricht FDA CFR 21 § 175.105 für den Lebensmittelbereich
- effizientes Entfernen von Staub und losen Verschmutzungen
- keine Keimverschleppung bei Tuchwechsel nach jedem Raum
Warum trocken reinigen?
- verhindert das Wachstum von Bakterien
- keine Rückstände und keine Rutschgefahr
- schneller und günstiger als Nassreinigung
- ergonomisch
- effektiv
- umweltfreundlich
- hygienisch
- reduziert Aufwand und Kosten für Logistik
- bessere Aufnahme von losem Schmutz
Wo kann die Trockenreinigung mit Einwegmopps eingesetzt werden?
Nutzen Sie unsere Einwegmopps für die professionelle Reinigung in diesen Bereichen:
- Krankenhäuser
- Pflegeheime
- Treppenhäuser
- Büros
- Flure
- u.v.m.
Produkteigenschaften
Größen: | 22 x 42 cm / 22 x 60 cm |
Farbe: | weiß |
Material: | 100% Polyester |
Tücher auf Rolle: | 40 cm = 60 Tücher / 60 cm = 40 Tücher |
VE: | 40 cm = 6 Rollen / 60 cm = 6 Rollen |
Diese Tücher sind mit einer Klebebeschichtung besprüht, die keine Rückstände hinterlässt.
Anwendungen im Lebensmittelbereich : entspricht FDA CFR 21 § 175.105 (Klebestoff)