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Welche Anforderungen müssen Einmalhandschuhe für medizinisches und pflegerisches Personal erfüllen?

Einmalhandschuhe gehören im medizinischen und pflegerischen Sektor zur persönlichen Schutzausrüstung. Die Schutzhandschuhe sorgen für eine Barriere zwischen Personal und Chemikalien, Viren oder Bakterien. Um diesen Schutz zu gewährleisten, müssen Einweghandschuhe für medizinisches Personal bestimmten Anforderungen entsprechen. Diese sind in der Europäischen-Norm 455 geregelt. Die EN-455 besteht aus vier Teilen und definiert die Dichtheit, die physikalischen Eigenschaften der Einweghandschuhe, ihre Inhaltsstoffe und ihre Haltbarkeit.

Für Ihre Mitarbeiter: medizinische Einweghandschuhe nach Norm

Einmalhandschuhe schützen die Mitarbeiter im medizinischen Sektor vor Kontamination mit potenziell gefährlichen Stoffen. Darauf muss sich das Personal verlassen können! Dabei ist es wichtig, dass die Einweghandschuhe nicht reißen. Selbst kleinste Öffnungen in der Oberfläche der Handschuhe bieten Viren und Bakterien Einlass. Aber die Schutzhandschuhe bilden nicht nur gegen Viren und Bakterien eine Barriere. Sie müssen außerdem beständig sein gegen verschiedene Chemikalien. Auch ein gutes Fingerspitzengefühl ist für viele Handgriffe im medizinisches und pflegerischen Arbeitsalltag erforderlich. All das garantiert die EU-Norm 455. Erfüllen Einweghandschuhe ihre Anforderungen können Sie sich darauf verlassen, dass sie für den medizinischen Sektor geeignet sind. 

Welche Mindestanforderungen müssen medizinische Untersuchungshandschuhe erfüllen?

Die Mindestanforderungen an Untersuchungshandschuhe für medizinisches und pflegerisches Personal sind in der EU-Norm 455 definiert. Die DIN-Norm ist in vier Teile unterteilt.

EN 455-1

Teil 1 der Norm EN 455-1 definiert die minimale Dichtheit von medizinischen Einmalhandschuhen. Der AQL-Wert (Accepted Quality Level) gibt den Anteil an fehlerhaften oder undichten Handschuhen in einer Charge durch einen Wasserundurchlässigkeitstest an. Medizinische Einmalhandschuhe sollten maximal einen AQL von 1,5 aufweisen.

EN 455-2

Die physikalischen Eigenschaften von Einweghandschuhen stehen in Teil 2 der EN 455 auf dem Prüfstand. Die Mindestanforderung an Einmalhandschuhe für Reißfestigkeit für den medizinischen Gebrauch liegt bei mindestens 6,0 Newton. In EN 455-2 sind außerdem die genormten Maße festgelegt, welche Untersuchungshandschuhe haben sollten. So soll eine gute Passform garantiert werden. Schutzhandschuhe ohne Naht sollten eine Länge von 240 mm haben. Für Untersuchungshandschuhe mit Naht schreibt die Norm EN 455-2 folgende Größen vor:

Größe
Handschuh-Maße mit Naht  
XS
270 mm lang, 80 mm breit
S
270 mm lang, 80 mm +/-10 mm breit
M
270 mm lang, 95 mm +/-10 mm breit
L
270 mm lang, 110mm +/-10 mm breit
XL
270 mm lang, >110 mm breit

EN 455-3

Der dritte Teil der EN 455 prüft die Kennzeichnung von Inhaltsstoffen der Einweghandschuhe und legt fest, welche chemischen Komponenten enthalten sein dürfen. Die verschiedenen Handschuhmaterialien werden einzeln geprüft. Es wird unter anderem geprüft auf: chemische Inhaltsstoffe, Latexgehalt, Puder, Endotoxine und Proteine. Die geprüften Einmalhandschuhe bestehen aus den Materialien Vinyl, Latex, Nitril und Polyisopren. Latexhandschuhe für medizinisches und pflegerisches Personal darf nicht gepudert sein! Die Empfehlung zur Prävention von Latexallergien gepuderte Latexhandschuhe durch eine ungepuderte Alternative zu ersetzen ist seit 1998 rechtsverbindlich. Der Allergengehalt von Latexhandschuhen muss unter 30 µg/g Handschuhmaterial liegen oder die Handschuhe müssen aus einem anderen geeigneten Material bestehen.

EN 455-4

Die Haltbarkeit von medizinischen Einmalhandschuhen beträgt laut EN 455-4 fünf Jahre nach Produktionsdatum.