11,00 €
Anzahl | Stückpreis |
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bis 5 |
11,00 €*
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bis 11 |
9,90 €*
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bis 479 |
9,24 €*
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ab 480 |
8,89 €*
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Kiehl Profekt-Konzentrat, 1 Liter Flasche - Reiniger mit Glanzpflege
Vorteile
- hinterlässt einen selbstglänzenden, festen Pflegefilm mit hervorragender Schmutzabweisung
- keine Überpflegung der Bodenfläche, da die Pflegesubstanzen während der Reinigung ausgetauscht werden
- problemlose Entfernung von Begehspuren durch Polieren (ca. 1000 U. p. M.)
- bei der Verarbeitung angenehm duftend
Anwendungsbereich
Auf wasserbeständigen, harten und elastischen Bodenbelägen anwendbar, z. B. PVC, Linoleum, Gummi, Natur- und Kunststein. Auch auf beschichteten Bodenbelägen anwendbar. Für versiegeltes Parkett und Laminat im Rahmen des Spray-Cleaner-Verfahrens geeignet.
Anwendung
Vor der Erstanwendung ist die Materialverträglichkeit an unauffälliger Stelle zu überprüfen. 1 Dosierung = 25 ml.
Unterhaltsreinigung (Wischen): 25 ml zu 8 L kaltem Wasser. Verbrauch: 0,06 ml/m².
Unterhaltsreinigung (maschinelle Nassreinigung): 25 ml zu 8 L kaltem Wasser. Verbrauch: 0,25 ml/m². Einpflege: 25‒50 ml zu 1 L kaltem Wasser. Wischbezug in die Reinigungslösung tauchen, auspressen und Fläche wischen. Verbrauch: 1,2‒2,4 ml/m².
Spray-Cleanern: 25 ml zu 500 ml kaltem Wasser. Verbrauch: 0,1 ml/m².
Hinweise: Für die nicht sachgemäße oder nicht fachgerechte Anwendung und daraus entstehende Schäden kann keine Haftung übernommen werden. Kein Verbraucherprodukt nach 1999/44/EG Art. 1!
Produktzusammensetzung (nach 648/2004/EG)
- Nichtionische Tenside 5–15 %, Pflegesubstanzen, wasserlösliche Lösungsmittel, Additive, Farbstoffe, Duftstoffe (Hexyl Cinnamal, Benzylsalicylate, Citronellol, Lilial, Lyral, Linalool).
- pH-Wert (Konzentrat): ca. 4,5
- pH-Wert (Gebrauchslösung): ca. 7
Produkteigenschaften
Gebindegröße: | 1 Liter Flasche |
Aggregatzustand: | flüssig, trüb |
Geruch: | angenehm |
Farbe: | orange |
pH-Wert (bei 20 °C): | ca. 4,5 |
VE: | 6 Flaschen / Karton |
VE Palette: | 84 Kartons |
Pflichthinweise
Das Gemisch ist nicht als gefährlich eingestuft im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP].
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