Pramol wood-strip, Trocken-/ Grundreinigung
Artikel-Nr.:
JHG14-1-000
Produktinformationen "Pramol wood-strip, Trocken-/ Grundreinigung"
Grund- und Spray-Trockenreinigung
Das Produkt wird zur Spray-Trockenreinigung (Grundreinigung) eingesetzt. Kann auch mit dem Reinigungsautomaten großflächig verarbeitet werden.
Vorteil
- Trockenreinigung: unverdünnt anwenden
- Grundreinigung: 10 - 20 % (1-2 Liter auf 10 Liter Wasser)
Der Pramol Wood-Strip Grund- und Spray-Trockenreinigng ist in folgenden Ausführungen erhältlich:
- 1 Liter Flasche
- 5 Liter Kanister
Anwendungsbereich
Für geöltes, gewachstes und unbehandeltes Parkett,
Dosierung
- Trockenreinigung: unverdünnt anwenden
- Grundreinigung: 10 – 20% (1 - 2 Liter auf 10 Liter Wasser)
Hinweis für die Verarbeitung:
Trockenreinigung: Die Böden werden durch Feuchtwischen für den Einsatz vorbereitet. Produkt in ein Spraygerät einfüllen und die Maschine mit einem der Verschmutzung und der Oberfläche angepassten Pad ausrüsten (je nach Bodenbeschaffenheit mit einem beigen bis grünen Pad). Die Flächen werden mit dem Produkt gleichmässig eingesprüht und mit der Einscheibenmaschine in kreisförmigen Bewegungen bearbeitet bis der Boden trocken ist. Schmiert der Pad, so ist er zu wenden oder durch einen neuen zu ersetzen.
Grundreinigung: Mit Automaten. Kein Wasser liegen lassen.
Besondere Hinweise: Große, breite Flächen werden am besten in Bahnen von 1,5 - 2,0 Metern aufgeteilt. Pad nicht trocknen lassen, sondern nach Gebrauch in einer Waschmittellösung einweichen und mit lauwarmem Wasser gut durchspülen. Für Schäden aus unsachgemässer Anwendung übernimmt der Hersteller keine Haftung.
Produkteigenschaften
Gebindegrößen: | 1 Liter Flasche, 5 Liter Kanister |
Geruch: | charakteristisch |
Farbe: | farblos |
pH-Wert (konzentriert): | 10 |
pH-Wert bei 20 °C: | 10 |
VE Flasche: | 12 |
VE Kanister: | 1 |
Technische Daten
Haltbarkeit: | mind. 2 Jahre |
Lagerung: | Raumtemperatur |
Inhaltsstoffe: |
natürliche Seifen, Duftstoffe, Konservierungsmittel, Wasser |
Pflichthinweise
Das Produkt ist gemäß CLP-Verordnung nicht eingestuft.
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